Für größere Kleinfahrzeuge
Mehr Länge, mehr Möglichkeiten: das Patent für Kleinfahrzeuge bis 20 Meter auf Binnengewässern und Wasserstraßen.
Der große Bruder
Mit dem Schiffsführerpatent – 20 m sind Sie dazu berechtigt, Kleinfahrzeuge bis zu einer maximalen Länge von 20 Metern auf Binnengewässern und Wasserstraßen zu führen. Es gilt hierbei jedoch zu beachten, dass Sie mit einem Fahrgastschiff bis zu 20 Metern lediglich Binnengewässer und keine Wasserstraßen befahren dürfen.
Dieses Patent ist der kleine Bruder des Schiffsführerpatents – 20 m. Dabei erlaubt Ihnen dieses Zertifikat das Führen von Kleinfahrzeugen auf Binnengewässern, wobei die maximale Länge des Kleinfahrzeugs 20 Meter nicht überschreiten darf. Das Führen von Kleinfahrzeugen auf Wasserstraßen ist von dieser Variante jedoch ausgenommen.
Wasserstraßen
Ob Sie tatsächlich Wasserstraßen wie die Donau befahren dürfen, hängt von der gewählten Variante ab. Für die Berufsschifffahrt gelten dort besondere, teils internationale Regeln – etwa zu Schleusen, Rettungswesten und Vorrang.
Regeln auf WasserstraßenVergleichen Sie alle Bootsführerscheine nach Länge, Gewässer und Einsatzbereich in unserer Übersicht.