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Motorboot auf der Donau

Binnengewässer & Wasserstraßen

Das Schiffsführerpatent – 10 m

Der klassische staatliche Bootsführerschein für Kleinfahrzeuge bis 10 Meter – umgangssprachlich auch Donaupatent genannt.

bis 10 mmaximale Fahrzeuglänge
keine PS-Grenzekeine Beschränkung der Motorleistung
unbefristetZertifikat bleibt dauerhaft gültig

Donaupatent

Der erste Schritt in die Welt der Nautik

Das Schiffsführerpatent – 10 m ist der klassische staatliche Bootsführerschein, der es Ihnen erlaubt, Kleinfahrzeuge mit einer maximalen Länge von bis zu 10 Metern auf Wasserstraßen oder auf Binnengewässern zu führen. Das Patent ist umgangssprachlich auch als Donaupatent bekannt, wobei der amtliche Schein erst nach Ausstellung eines internationalen Zertifikats für internationale Seen, Flüsse und Wasserstraßen gültig ist.

Als Inhaber des Schiffsführerpatents unterliegen Sie keinerlei Einschränkungen bezüglich der Motorleistung des gefahrenen Kleinfahrzeugs. Das Zertifikat ist zudem unbefristet gültig.

Motorboot auf einem Binnengewässer

Grundlage für viele weitere Patente

Das Donaupatent ist für viele Bootsliebhaber der erste Schritt in die Welt der Nautik. Dabei dient das Patent als Grundlage für viele weitere Bootsführerscheine. So kann das Küstenpatent FB 1 beispielsweise nahtlos an das Schiffsführerpatent – 10 m angeschlossen werden: Wer bereits im Besitz des Schiffsführerpatents – 10 m ist, muss dafür lediglich die theoretische Prüfung ablegen.

Variante: Seen und Flüsse

Das Schiffsführerpatent – 10 m für Seen und Flüsse berechtigt Sie dazu, ein Kleinfahrzeug mit einer Länge bis zu 10 Metern auf Binnengewässern selbstständig zu führen. Im Gegensatz zum klassischen Donaupatent dürfen Sie mit dieser Variante jedoch keine Wasserstraßen benutzen.

Gut zu wissen: Patente, die auch das Führen von Fahrzeugen auf Wasserstraßen beinhalten, können in Österreich nur in bestimmten Bundesländern – Wien, Oberösterreich und Niederösterreich – absolviert werden.

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